
15 Feb Formalitäten Hörgerät
Formalitäten Hörgerät, davor haben viele Angst. Gutachten beim Arzt einholen, lange Wartezeiten, Wege zur Krankenkasse, Antragsformulare besorgen, Anträge ausfüllen, auf Bewilligung warten, neuen Antrag stellen und, und, und…
Doch alles das ist überflüssig. Sie müssen sich als Kunde von Hörenhochzwei keine Gedanken um Papierkram, Formulare und eine umständliche Antragsstellung machen.
Sie werden staunen: Alles das übernehmen wir selbstverständlich für Sie. Ohne Scherereien, ohne Laufereien und ohne unnötige Wartezeiten.
Der Weg zu Ihren neuen Hörgeräten ist bei Ihrem Fachakustiker Hörenhochzwei (mit Filialen in Mannheim, Edingen-Neckarhausen und Speyer) ganz einfach:
- Sie kommen einfach zu uns in eins unserer Hörgerätefachgeschäfte
- Wir machen einen umfangreichen Hör- und Verstehenstest mit Ihnen
- Sie lassen den Hörtest von einem HNO-Azt überprüfen und erhalten eine Verordnung über Hörgeräte
- Mit der Verordnung kommen Sie zu uns
- Sie erhalten von uns perfekt eingestellte Hörgeräte kostenlos zur Probe
- Sie dürfen diese Hörgeräte mitnehmen und im Alltag ausführlich testen
- Wir besprechen gemeinsam Ihre Hörerfahrungen
- Die Hörgeräte werden nochmals an Ihre Bedürfnisse angepasst
- oder Sie erhalten andere Hörgeräte zum weiteren Testen im Alltag
- Haben Sie sich für die perfekten Hörgeräte entschieden, folgt die Abrechnung
- Bis dahin haben wir den gesamten Papierkrieg und die Antragstellung bei der Krankenkasse für Sie erledigt.
- Sie erhalten von uns Ihre jetzt eigenen Hörgeräte, perfekt eingestellt und mit der Rechnung.
Hörenhochzwei ist Ihr Hörakustiker in Mannheim, Edingen-Neckarhausen und Speyer; dort sind unsere Filialen. Unsere Kunden kommen aber von überall her. Manche nehmen weite Anreisen, sogar von Hamburg, Berlin oder München auf sich, um sich bei uns mit Gesundheitsprodukten versorgen zu lassen. Das verdanken wir unserem guten Ruf.
Hier in der Region kommen unsere Kunden unter anderem aus folgenden Gemeinden:
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